Änderungen 2025: Die elektronische Patientenakte kommt, Deutschlandticket wird teurer

Die Bundesregierung hat für das Jahr 2025 eine Reihe von Änderungen auf den Weg gebracht. Für einen Teil der Gesetzesvorhaben ist unklar, was aus ihnen nach dem Ende der Ampelkoalition wird. Wir listen auf, welche Änderungen im neuen Jahr definitiv auf Sie zukommen – als Verbraucher, Arbeitnehmer oder Pendler.

Preis bei Kfz-Versicherungen steigt

Für viele Autofahrerinnen und Autofahrer steigen 2025 die Prämien für Kfz-Versicherungen. Je nachdem, wie umfangreich der Versicherungsschutz ist, könnten Erhöhungen von bis zu etwa 25 Prozent zukommen. Grund dafür sind die inflationsbedingt gestiegenen Reparaturkosten.

Daher lohnt es sich jetzt besonders, verschiedene Anbieter zu vergleichen. Bei Preiserhöhungen besteht zudem ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung.

Änderungen bei der Pflegeversicherung

Bei der Pflegeversicherung gibt es zum 1. Januar gleich mehrere Änderungen. Der Beitragssatz steigt zum Jahresbeginn um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Außerdem steigen die Leistungsbeträge für Pflegeversicherungen um 4,5 Prozentpunkte. Davon ist auch das Pflegegeld betroffen.

Bei der Anhebung des Beitragssatzes gibt es allerdings Unterschiede: Für Personen mit mehr als einem Kind fallen die Beitragssätze gestaffelt nach der Kinderzahl niedriger aus. Kinderlose zahlen dagegen einen zusätzlichen Beitrag von 0,6 Prozent ohne Beteiligung des Arbeitgebers.

Für Pflegebedürftige ab Pflegestufe 2 wird zudem ab Juli ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Ersatz- und Kurzpflege eingeführt. Beide Leistungen können dann je nach Bedarf flexibel in Anspruch genommen werden.

Gesetzliche und private Krankenversicherung werden teurer

Auch viele gesetzlich Krankenversicherte müssen im neuen Jahr mit höheren Beiträgen rechnen: Die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen voraussichtlich um durchschnittlich 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent. Den Zusatzbeitrag können die Krankenkassen allerdings selbst festlegen. Gezahlt wird er je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Aber auch für viele privat Krankenversicherte wird es ab dem kommenden Jahr teurer. Viele private Krankenversicherungen planen bis 2025 Beitragserhöhungen im zweistelligen Prozentbereich. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW könnten die Kosten im Schnitt um 18 Prozent steigen.

Elektronische Patientenakte wird eingeführt

Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, wird Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Sie soll beispielsweise ärztliche Befunde, Laborberichte, Röntgenbilder, Entlassungsbriefe von Krankenhäusern, Informationen über Impfungen und verordnete Medikamente zusammenführen. Dahinter steht die Idee, dass die gesamte Krankengeschichte des Versicherten an einer Stelle gebündelt und bei Bedarf abrufbar ist, statt auf Praxen, Krankenhäuser und Labore verteilt zu sein.

Versicherte können die ePA bereits seit 2021 freiwillig nutzen, ab dem 15. Januar 2025 soll sie für Menschen in vier Modellregionen eingeführt werden. Vier Wochen später soll sie bundesweit genutzt werden. Wer die elektronische Patientenakte nicht möchte, kann widersprechen.

Keine Amalgam-Zahnfüllungen mehr

Der Füllstoff Amalgam darf nach einem Beschluss der Europäischen Union von Januar an nicht mehr für Zahnfüllungen verwendet werden. Damit sollen Patientinnen und Patienten vor den schädlichen Auswirkungen des Quecksilbers, das in den Füllungen enthalten ist, geschützt werden. Die EU-Mitgliedstaaten können die Verwendung, Herstellung und Einfuhr von Amalgam trotzdem noch bis zum 30. Juni 2026 übergangsweise erlauben. 

Ausnahmen soll es auch künftig geben, wenn ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin eine solche Füllung etwa aufgrund von medizinischen Bedürfnissen für unbedingt erforderlich hält. Bisher war Amalgam nur bei Kindern unter 15 Jahren sowie bei Schwangeren und Stillenden verboten.

Mehrere Änderungen bei der Deutschen Post

Das Porto für Briefe und Postkarten wird zum 1. Januar deutlich erhöht. Der Versand eines Standardbriefs kostet dann 95 Cent, zehn Cent mehr als bisher. Das Porto für Postkarten steigt um 25 Cent auf ebenfalls 95 Cent.

Teurer wird auch der sogenannte Kompaktbrief, der – anders als der Standardbrief – nicht maximal 20, sondern 50 Gramm wiegen darf: Statt einem Euro werden dafür künftig 1,10 Euro fällig. Der Großbrief wird künftig 1,80 statt 1,60 Euro kosten, der Maxibrief 2,90 statt 2,75 Euro. Teurer werden auch internationale Briefprodukte und Pakete, die beim Post-Konzern DHL aufgegeben werden. Diese kosten beispielsweise bei einem Gewicht von unter fünf Kilogramm künftig 7,69 statt 6,99 Euro.

Außerdem hat die Post im neuen Jahr mehr Zeit für die Zustellung. Es entfällt eine Richtlinie, nach der 80 Prozent der eingeworfenen Briefe am nächsten Werktag ankommen müssen. 95 Prozent der Standardbriefe in der Grundversorgung müssen dann erst am dritten Werktag die Empfängerin oder den Empfänger erreichen, 99 Prozent müssen am vierten Werktag im Briefkasten liegen. Wer weiterhin will, dass Briefe innerhalb eines Tages ankommen, wird auf das Einschreiben zurückgreifen müssen.

Namensrecht wird reformiert

Ab Mai 2025 können Menschen bei der Wahl des Nachnamens freier und flexibler handeln. Ehepaare können künftig einen Doppelnamen als gemeinsamen Ehenamen wählen, der die Familiennamen beider Partner kombiniert. Auch die Kinder können solche Doppelnamen erhalten, unabhängig davon, ob die Eltern einen Doppelnamen führen.

Das neue Namensrecht eröffnet auch den in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten der Friesen, Dänen und Sorben mehr Freiheiten. Sie können künftig Familiennamen wählen, die ihre Traditionen berücksichtigen.

Tanken und Heizen wird teurer

Durch die Erhöhung des CO₂-Preises von 45 auf 55 Euro pro Tonne werden von Januar 2025 an Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl teurer. Das Tanken dürfte dann im Schnitt drei Cent pro Liter mehr kosten. Bei 15.000 Kilometer Fahrleistung beutetet das eine Erhöhung von rund 40 Euro im Jahr. Beim Heizen kann der neue CO₂-Preis für einen Vier-Personen-Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Gasverbrauch Mehrkosten von rund 50 Euro im Jahr bedeuten.

Der CO₂-Preis soll den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO₂-Ausstoß verringern. Er soll auch dabei helfen, die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen.

Gasnetzentgelte steigen deutlich

Zusätzlich zum CO₂-Preis steigen für Gaskundinnen und Gaskunden im Januar auch die Gasnetzentgelte um 27 Prozent. Nach Schätzungen des Verbraucherzentrale-Bundesverbands muss sich eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden auf Mehrkosten von durchschnittlich 80 Euro einstellen.

Preis für Stromumlage steigt

Von Januar 2025 an steigt ebenfalls die Höhe der Stromumlagen um rund 1,3 Cent pro Kilowattstunde auf 3,15 Cent pro Kilowattstunde brutto an. Das bedeutet laut des Verbraucherzentrale-Bundesverbands für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden im Jahr Mehrkosten von 20 bis 40 Euro pro Jahr.

Grund für die steigende Stromumlage sind Änderungen bei der Netznutzung in Deutschland. In der Vergangenheit wurden Regionen, in denen besonders viel erneuerbarer Strom produziert wird, durch hohe Verteilnetzentgelte belastet, da sie die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu tragen hatten. Durch die Erhöhung werden die Kosten den Ausbau der Erneuerbaren nun bundesweit gerechter verteilt.

Dynamische Stromtarife müssen angeboten werden

Ab Januar 2025 müssen Stromanbieter in Deutschland einen dynamischen Tarif anbieten, bei denen sich der sogenannte Arbeitspreis nach dem Preis an der Strombörse richtet. Der Arbeitspreis besteht aus Beschaffungskosten, Netzentgelten, Konzessionsabgaben, der Stromsteuer sowie sonstigen Abgaben und spielt bei der Wahl des Stromtarifs eine wichtige Rolle. 

Bei dynamischen Stromtarifen ändert sich der Preis in der Regel stündlich. Verbraucherinnen und Verbraucher tragen mit einem Wechsel in einen solchen Tarif somit das Risiko für schwankende Strompreise.

Vergütung für eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlagen sinkt

Wer sich eine Photovoltaikanlage zulegen und den produzierten Strom ins Netz einspeisen möchte, erhält von Februar 2025 an weniger Entgelt als zuvor. Ab diesen Zeitpunkt wird die Einspeisevergütung für Strom aus neu installierten Photovoltaikanlagen ins öffentliche Netz um ein Prozent auf 7,95 Cent pro Kilowattstunde sinken. 

Die Preisanpassung wird immer halbjährlich durchgeführt. Zuletzt sank die Vergütung im August von 8,11 Cent auf 8,03 Cent pro Kilowattstunde. Für Betreiber von bereits installierten Solaranlagen ändert sich nichts. Nachdem eine Anlage in Betrieb genommen wurde, bleibt die Einspeisevergütung 20 Jahre lang gleich.

Photovoltaik-Pflicht in mehreren Bundesländern

Bei Neubauten und vollständig sanierten Dächern wird in einigen Bundesländern die Installation von Photovoltaikanlagen zur Pflicht. Zum 1. Januar ist das in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ab einer Größe von 50 Quadratmetern verpflichtend. In Bremen wird die Pflicht am 1. Juli umgesetzt.

Reform der Grundsteuer

Mit Beginn des neuen Jahres wird die Grundsteuer nach einem neuen Finanzmodell erhoben. Diese Reform war notwendig, da das Bundesverfassungsgericht das bisherige System als verfassungswidrig eingestuft hatte. Entscheidend für die individuelle Steuerlast wird künftig die Nachbarschaft der Immobilie sein. Hat eine Region in den vergangenen Jahrzehnten einen Aufschwung erlebt und ist damit attraktiver geworden, dürfte auch die Grundsteuer steigen. In strukturschwachen Gegenden könnte die Steuer dagegen günstiger werden.

Wohngeld wird erhöht

Zum Jahresbeginn wird auch das Wohngeld an die Preis- und Mietentwicklung angepasst. Empfängerinnen und Empfänger sollen vom 1. Januar an durchschnittlich 15 Prozent beziehungsweise 30 Euro mehr erhalten.

Deutschlandticket wird teurer

Das Deutschlandticket für den öffentlichen Nahverkehr wird mit dem 1. Januar teurer. Der Preis steigt von 49 Euro auf 58 Euro im Monat. Das Ticket bleibt bundesweit gültig und ermöglicht Fahrgästen weiterhin die Nutzung des gesamten öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland – darunter Busse, U- und S-Bahnen, Straßenbahnen sowie Regionalzüge wie RE und RB.

Umtausch alter Führerscheine

Personen, die 1971 oder später geboren sind und deren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, müssen ihre Fahrerlaubnis bis zum 19. Januar 2025 in fälschungssichere Exemplare umtauschen. Der Umtausch Ihres Pkw- beziehungsweise Motorradführerscheins erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung und kostet rund 25 Euro.

Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro

Zum Jahresbeginn steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,41 Euro um 41 Cent auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Damit verbunden bekommen auch Minijobber mehr Geld: Ihre Verdienstuntergrenze erhöht sich um 18 Euro auf 556 Euro. 

In einigen Branchen gibt es eigene Mindestlöhne, die über dem gesetzlichen Niveau liegt – diese steigen 2025 etwa für Dachdecker, Gebäudereiniger und im Elektrohandwerk.

Einheitliche USB-C-Ladekabel

Jedes Jahr entstehen in der EU durch entsorgte und ungenutzte Ladegeräte rund 11.000 Tonnen Elektroschrott. 2025 zieht die EU darunter einen Schlussstrich. Ein einheitlicher Ladestecker soll Abhilfe schaffen. Von Januar an wird USB-C laut einer EU-Richtlinie zum Ladestandard für Smartphones, Tablets und andere Geräte. Für Laptops gilt das einheitliche Ladekabel erst ab 2026.

Staatliches Tierhaltungskennzeichen für Schweinefleisch

Im Juni 2023 hat sich der Bundestag auf eine verpflichtende staatliche Haltungskennzeichnung geeinigt. Nach einer längeren Übergangsfrist wird die Kennzeichnung ab August für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus Deutschland verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Hersteller Angaben zur Haltungsform der Tiere machen. Die fünfstufige Skala reicht von Stallhaltung bis Bio.

Mit Material der Nachrichtenagentur AFP

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